Die Möglichkeiten in der Qualifikationsphase durch das Erlernen einer dritten Fremdsprache


Im sprachlichen Schwerpunkt in der Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang im 13-jährigen Bildungsgang, 11. und 12. Jahrgang im 12-jährigen Bildungsgang) muss eine fortgeführte Fremdsprache (erste oder zweite Pflichtfremdsprache) und eine weitere Fremdsprache, die entweder als Pflicht- oder als Wahlfach im Sekundarbereich I durchgängig erlernt worden ist, belegt werden.

Diese weitere Fremdsprache kann als Schwerpunktfach allerdings auch durch das Fach Deutsch ersetzt werden. Die Belegungs- und Einbringungsverpflichtung der weiteren Fremdsprache ist davon allerdings unberührt. Die weitere Fremdsprache ist dann nicht Schwerpunktfach, sondern Kernfach.

Wer also im Sekundarbereich I drei Fremdsprachen erlernt hat, hat nach der Versetzung in die Qualifikationsphase mehr Gestaltungsfreiheit im Bereich der Fremdsprachen, sofern die Leistung in der dritten Fremdsprache am Ende der Einführungsphase (Klasse 10 bzw. Klasse 11) mindestens mit „ausreichend“ benotet worden ist. Aus drei erlernten Fremdsprachen können zwei zur weiteren Belegung ausgewählt werden. Denn auch im gesellschaftswissenschaftlichen und sportlichen Schwerpunkt kann außer der fortgeführten Fremdsprache als Ergänzungsfach noch eine weitere Pflichtfremdsprache oder eine durchgängig besuchte Wahlsprache aus dem Sekundarbereich I angewählt werden.

Grundsätzlich gilt auch in der gymnasialen Oberstufe, dass Kurse in den einzelnen Fremdsprachen nur eingerichtet werden, wenn genügend Schülerinnen und Schüler die jeweilige Sprache angewählt haben.